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Die Kosten für eine logopädische Behandlung werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Für gesetzlich versicherte Erwachsene sind ein Eigenanteil, sowie 10 Euro Rezeptgebühr zu entrichten. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung („Rezept“) von Ihrem Arzt. Nur auf Grundlage dieser Verordnung können wir unsere Arbeit aufnehmen und durchführen.
Lerntherapie wird nicht von den Krankenkassen übernommen. Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung über das Jugendamt zu bekommen oder die Leistung privat zu zahlen.

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42499 Hückeswagen, Brücke 23

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